Da wir uns beim Festival strikt an das Jugendschutz Gesetz halten müssen, möchten wir euch bitten folgende Info dringend zu lesen, wenn Ihr zwischen 16 und 18 oder unter 16 Jahre alt seid!!
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung ihrer Personensorgeberechtigten oder mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten und in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten.
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen sich nach 24:00 Uhr nur mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten.
Dazu könnt ihr euch hier auf der Seite einen „Muttizettel“ (Erziehungsberechtigten Formular) herunterladen, den ihr dann bitte in zweifacher Ausführung ausgefüllt zum Festival mitbringt. Ein Zettel ist dann für euch, und einer bleibt am Einlass bei der Kasse.
Mit der schriftlichen Erlaubnis ist jeweils eine Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten vorzulegen.
Auch hier sind die detaillierten Hinweise zum Jugendschutz in den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) auf dieser Website und an der Kasse einzusehen.
An der Kasse und auf dem Festivalgelände befinden sich zusätzlich Poster mit Infos zum Jugendschutz.